Teilzeitrechner 2026
Vergleichen Sie Ihr Gehalt bei Vollzeit und Teilzeit. Sehen Sie auf einen Blick, wie sich eine Arbeitszeitreduzierung auf Ihr Nettoeinkommen, Steuern und Sozialabgaben auswirkt.
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Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige rund um Teilzeit und Gehalt
Über den Teilzeitrechner
Der Teilzeitrechner berechnet Ihr voraussichtliches Gehalt bei reduzierter Arbeitszeit und vergleicht es mit Ihrem Vollzeitgehalt. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Steuer- und Sozialversicherungssätzen für 2026.
Berücksichtigte Faktoren:
- - Proportionale Gehaltsanpassung: Brutto wird anhand des Stundenverhältnisses berechnet
- - Steuerprogression: Niedrigeres Einkommen = niedrigerer Grenzsteuersatz
- - Sozialversicherung: RV, KV, PV, AV mit Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- - Stundenlohn: Brutto- und Netto-Stundenlohn im Vergleich
Hinweis: Dieser Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Teilzeit-Gehalt 2026: Was bleibt bei 20, 25 oder 30 Stunden netto?
Bei einem Vollzeitgehalt von 4.000 € brutto (40 Stunden) bleiben in Steuerklasse I 2.606 € netto. Wer auf 30 Stunden reduziert, verdient 3.000 € brutto und 2.054 € netto – also 78,8 % des Vollzeitnettos bei 75 % der Arbeitszeit. Bei 20 Stunden sind es 1.477 € netto (56,7 %). Weil der Steuertarif progressiv ist, sinkt das Netto langsamer als das Brutto.
| Arbeitszeit | Brutto/Monat | Netto SK I | Netto SK III | Anteil am Vollzeit-Netto |
|---|---|---|---|---|
| 15 Std./Woche | 1.500 € | 1.165 € | 1.183 € | 44,7 % |
| 20 Std./Woche | 2.000 € | 1.477 € | 1.577 € | 56,7 % |
| 25 Std./Woche | 2.500 € | 1.769 € | 1.971 € | 67,9 % |
| 30 Std./Woche | 3.000 € | 2.054 € | 2.327 € | 78,8 % |
| 32 Std./Woche | 3.200 € | 2.167 € | 2.457 € | 83,2 % |
| 35 Std./Woche | 3.500 € | 2.333 € | 2.645 € | 89,6 % |
| 40 Std./Woche | 4.000 € | 2.606 € | 2.946 € | 100,0 % |
Annahmen: Steuerklasse wie angegeben, kinderlos (SK III: 1 Kind), 30 Jahre, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer, Nordrhein-Westfalen. Berechnet nach dem BMF-Programmablaufplan 2026.