Netto Rechner

Mehrwertsteuer-Rechner

MwSt. herausrechnen oder aufschlagen – 19 % und 7 % Umsatzsteuer.

Eingaben

7 % gilt u. a. für Lebensmittel, Bücher, ÖPNV – und seit 01.01.2026 wieder für Speisen in der Gastronomie.

Ergebnis

Netto (ohne MwSt.)100,00 €
+ 19 % MwSt.19,00 €
Brutto (mit MwSt.)119,00 €

Mehrwertsteuer berechnen: 19 % und 7 % im Griff

Ob Rechnung schreiben, Angebot kalkulieren oder Kassenbon prüfen – die Mehrwertsteuer begegnet jedem täglich. Deutschland kennt zwei Sätze: den Regelsatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 % für Güter des täglichen Bedarfs. Unser Rechner beherrscht beide Richtungen: Netto plus MwSt. (für Angebote und Rechnungen) und Brutto minus MwSt. (um den Steueranteil aus einem Endpreis herauszurechnen).

Die häufigste Fehlerquelle

Aus 119 € brutto werden nicht 96,39 € netto (119 − 19 %), sondern 100 € – geteilt wird durch 1,19, nicht 19 % abgezogen. Der Unterschied wächst mit dem Betrag und führt in Kalkulationen schnell zu spürbaren Abweichungen. Selbstständige, die ihre eigene Belastung aus Einkommensteuer und Abgaben planen wollen, finden im Lohnsteuerrechner und der Steuertabelle 2026 die passenden Werkzeuge.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Netto = Brutto ÷ 1,19 (beim Regelsatz von 19 %) bzw. Brutto ÷ 1,07 (beim ermäßigten Satz von 7 %). Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, die enthaltene MwSt. beträgt 19 €. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen – das ergibt einen zu niedrigen Nettowert.
Wofür gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen (auch digital), den öffentlichen Nahverkehr, Hotelübernachtungen, Kunstgegenstände und seit dem 1. Januar 2026 wieder dauerhaft für Speisen in Restaurants und Cafés. Getränke in der Gastronomie bleiben beim Regelsatz von 19 %.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Inhaltlich keiner – "Umsatzsteuer" ist der Fachbegriff im Gesetz (UStG), "Mehrwertsteuer" der umgangssprachliche Name. Auf Rechnungen sind beide Bezeichnungen zulässig; entscheidend sind der ausgewiesene Steuersatz und -betrag.
Wer muss keine Umsatzsteuer ausweisen?
Kleinunternehmer nach §19 UStG: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten – darf dann aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Kann ich als Privatperson die Mehrwertsteuer zurückholen?
Innerhalb Deutschlands grundsätzlich nicht – die MwSt. trägt der Endverbraucher. Ausnahme: Bei Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land (z. B. als Tourist mit Wohnsitz außerhalb der EU) kann die Steuer über den Händler erstattet werden.

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