Brutto Netto Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen basierend auf Ihrem Bruttogehalt. Mit aktuellen Steuersätzen und Sozialversicherungsbeiträgen für Deutschland 2026.
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Häufig gestellte Fragen
Antworten zu Steuerklassen, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträgen und den Änderungen 2026 – alles, was Sie für den Brutto-Netto-Rechner wissen müssen.
Ein Brutto-Netto-Rechner ermittelt aus dem Bruttogehalt das Nettogehalt, also den Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich auf dem Konto ankommt. Der Brutto-Netto-Rechner von netto-rechnen.de berücksichtigt dafür die Steuerklasse, das Bundesland, die Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge, den Zusatzbeitrag der Krankenkasse und den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Gerechnet wird mit dem Einkommensteuertarif 2026 und den Sozialversicherungswerten 2026, wahlweise für ein Monats- oder ein Jahresgehalt. Das Ergebnis zeigt neben dem Nettogehalt alle einzelnen Abzüge sowie die Arbeitgeberkosten.
Die Steuerklasse in Deutschland richtet sich nach dem Familienstand und bei Ehepaaren nach der Verteilung der Einkommen. Ledige, geschiedene und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer haben Steuerklasse I. Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Steuerklasse II. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner wählen zwischen der Kombination IV/IV, wenn beide ähnlich viel verdienen, und III/V, wenn ein Partner deutlich mehr verdient: Der Besserverdienende erhält Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V. Steuerklasse VI gilt für ein zweites oder jedes weitere Arbeitsverhältnis. Die eigene Steuerklasse steht auf jeder Gehaltsabrechnung und in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) beim Finanzamt. Welche Kombination für Ehepaare günstiger ist, zeigt der Steuerklassenrechner auf netto-rechnen.de.
Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Lohn- und Einkommensteuer in Höhe von 5,5 Prozent der festgesetzten Steuer. Er wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Seit 2021 gilt eine Freigrenze: Bleibt die Jahreseinkommensteuer darunter (2026: 20.350 Euro, bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren 40.700 Euro), fällt kein Solidaritätszuschlag an. Oberhalb der Freigrenze steigt der Soli in einer Milderungszone schrittweise an, bis er bei höheren Einkommen den vollen Satz von 5,5 Prozent erreicht. Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland fällt deshalb kein Soli mehr an; der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt Freigrenze und Milderungszone automatisch.
Die Sozialversicherungsbeiträge 2026 setzen sich aus vier Zweigen zusammen: Rentenversicherung 18,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent), Pflegeversicherung 3,6 Prozent (Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr) und Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte, sodass vom Bruttogehalt rund 20 bis 22 Prozent für die Sozialversicherung abgehen. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: 2026 liegt sie bei 8.450 Euro im Monat in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 5.812,50 Euro im Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung. Gehalt oberhalb dieser Grenzen bleibt beitragsfrei.
Für das Steuerjahr 2026 wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs angehoben, um die kalte Progression auszugleichen: Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 Euro (2025) auf 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag von 9.600 auf 9.756 Euro und das Kindergeld von 255 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag steigt von 19.950 auf 20.350 Euro. In der Sozialversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen auf 8.450 Euro (Rente) und 5.812,50 Euro (Krankenversicherung) im Monat, der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen auf 2,9 Prozent und die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro auf 603 Euro. Der Brutto-Netto-Rechner 2026 enthält alle diese Werte; ein Vergleich 2025 gegen 2026 wird direkt im Ergebnis angezeigt.
Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich vor allem für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Die Kombination III/V erhöht das gemeinsame monatliche Netto, weil der Besserverdienende weniger Lohnsteuer zahlt; die Jahressteuer bleibt jedoch gleich, und mit III/V ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht, bei der es zu einer Nachzahlung kommen kann. Bei etwa gleichem Einkommen ist IV/IV die einfachere Wahl, und das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt die Steuer nach dem tatsächlichen Anteil am Gesamteinkommen und vermeidet hohe Nachzahlungen. Der Wechsel wird beim Finanzamt beantragt, ist seit 2020 mehrmals im Jahr möglich und gilt ab dem Folgemonat. Die Steuerklasse beeinflusst außerdem Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Verschiedene Kombinationen lassen sich mit dem Steuerklassenrechner durchspielen.
* Grobe Einordnung auf Basis der Verdienststatistik des Statistischen Bundesamts (mittlerer Bruttojahresverdienst Vollzeit 2025: 54.066 €); Zwischenwerte geschätzt.
Brutto-Netto-Tabelle 2026: Beispiele für Steuerklasse 1
Wie viel netto bleibt vom Brutto? Beispielwerte für gängige Monatsgehälter, berechnet mit dem Einkommensteuertarif 2026.
| Brutto/Monat | Netto/Monat | Steuern | Sozialabgaben | Netto/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2.000,00 € | 1.476,84 € | 88,16 € | 435,00 € | 17.722,08 € |
| 2.500,00 € | 1.768,92 € | 187,33 € | 543,75 € | 21.227,04 € |
| 3.000,00 € | 2.054,42 € | 293,08 € | 652,50 € | 24.653,04 € |
| 3.500,00 € | 2.333,25 € | 405,50 € | 761,25 € | 27.999,00 € |
| 4.000,00 € | 2.605,50 € | 524,50 € | 870,00 € | 31.266,00 € |
| 4.500,00 € | 2.871,09 € | 650,16 € | 978,75 € | 34.453,08 € |
| 5.000,00 € | 3.130,09 € | 782,41 € | 1.087,50 € | 37.561,08 € |
| 6.000,00 € | 3.641,58 € | 1.074,33 € | 1.284,09 € | 43.698,96 € |
| 7.000,00 € | 4.179,58 € | 1.430,33 € | 1.390,09 € | 50.154,96 € |
| 8.000,00 € | 4.679,96 € | 1.823,95 € | 1.496,09 € | 56.159,52 € |
Annahmen: Steuerklasse 1, gesetzlich krankenversichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), keine Kinder, ohne Kirchensteuer, Nordrhein-Westfalen. Alle Werte gerundet und ohne Gewähr.
So berechnet sich Ihr Nettogehalt 2026
Vom Bruttogehalt gehen in Deutschland zwei große Blöcke ab: Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Die Lohnsteuer folgt dem progressiven Einkommensteuertarif nach §32a EStG mit einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026. Die Sozialabgaben betragen zusammen rund 20 bis 22 Prozent des Bruttolohns – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 Euro monatlich in der Rentenversicherung, 5.812,50 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung).
Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland, Kinderfreibeträge und der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse beeinflussen das Ergebnis zusätzlich. Alle Hintergründe finden Sie in unseren Ratgebern zu den Steuerklassen, zur Steuertabelle 2026 und zur Sozialversicherung.
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