Netto Rechner

Abfindungsrechner 2026

Berechnen Sie die Netto-Abfindung nach der Fünftelregelung (§34 EStG). Der Rechner zeigt die Steuermehrbelastung und den realen Netto-Betrag.

Eingaben

Ihr reguläres Jahresbruttoeinkommen (z.B. 12 Monatsgehälter)

Der Betrag, den Sie als Abfindung erhalten


Über Abfindungen und die Fünftelregelung

Eine Abfindung ist eine Geldzahlung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie wird üblicherweise bei Entlassungen, Aufhebungsverträgen oder in Sozialplans-Vereinbarungen gezahlt. Die Fünftelregelung (§34 EStG) ist eine Begünstigung der Besteuerung.

Fünftelregelung (§34 EStG):

  • • Die Abfindung wird zu 1/5 auf das reguläre Einkommen addiert
  • • Die resultierenden Steuern × 5 = Gesamtsteuerzuschlag
  • • Dies reduziert die Steuerbelastung erheblich
  • • Gilt für außerordentliche Einkünfte (z.B. Abfindungen, Provisionen)

Wichtiges:

  • • Abfindungen sind keine Sozialversicherungsbeiträge (nur Steuern)
  • • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden berücksichtigt
  • • Fünftelregelung kann von Finanzbehörde aktiviert werden
  • • Mehrfachbeschäftigung kann die Regel ausschließen

Hinweis: Dies ist ein Orientierungstool. Konsultieren Sie einen Steuerberater für genaue Berechnungen mit Ihren individuellen Verhältnissen.

Abfindung versteuern: Fünftelregelung 2026

Eine Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn – aber sozialversicherungsfrei. Damit die einmalige hohe Zahlung nicht voll in die Steuerprogression läuft, gewährt §34 EStG die Fünftelregelung: Die Abfindung wird steuerlich so behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt zufließen. Unser Rechner zeigt, wie viel von Ihrer Abfindung nach Steuern übrig bleibt und wie groß der Vorteil der Fünftelregelung in Ihrem Fall ist.

Wichtige Änderung seit 2025

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung aus dem Lohnsteuerabzug gestrichen: Der Arbeitgeber versteuert die Abfindung zunächst regulär, was zu einem hohen Steuerabzug im Auszahlungsmonat führt. Der Steuervorteil geht dadurch nicht verloren – Sie holen ihn sich über die Einkommensteuererklärung zurück. Planen Sie diese Liquiditätslücke bei Verhandlungen mit ein.

Timing entscheidet über tausende Euro

Die Fünftelregelung wirkt am stärksten, wenn das übrige Einkommen im Abfindungsjahr niedrig ist. Wer zum Jahresende ausscheidet, kann die Auszahlung oft in den Januar des Folgejahres verschieben – trifft die Abfindung dann auf ein Jahr mit wenig oder keinem Arbeitslohn, sinkt die Steuerlast erheblich. Prüfen Sie parallel Ihren Anspruch mit dem Arbeitslosengeld-Rechner und die Auswirkung auf Ihren Steuersatz mit der Steuertabelle 2026.

Häufige Fragen zur Abfindung

Was ist die Fünftelregelung nach §34 EStG?
Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression bei einmaligen hohen Zahlungen wie Abfindungen: Die Steuer wird so berechnet, als würde die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt. Dazu wird die Steuerdifferenz auf ein Fünftel der Abfindung ermittelt und verfünffacht. Je niedriger das übrige Einkommen im Abfindungsjahr, desto größer der Steuervorteil.
Wird die Fünftelregelung noch automatisch vom Arbeitgeber angewendet?
Nein. Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigen – die Abfindung wird zunächst voll versteuert. Den Steuervorteil erhalten Sie nur noch über die Einkommensteuererklärung: Das Finanzamt prüft die Fünftelregelung dort automatisch und erstattet zu viel gezahlte Steuer.
Ist eine Abfindung sozialversicherungsfrei?
Ja, echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind beitragsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es fallen ausschließlich Steuern an. Ausnahme: Freiwillig gesetzlich Versicherte ohne anschließende Beschäftigung können Krankenkassenbeiträge auf die Abfindung zahlen müssen.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen entstehen meist durch Aufhebungsvertrag, Sozialplan, gerichtlichen Vergleich oder das Angebot nach §1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung (dort: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr). Als Faustregel für Verhandlungen gilt ein halbes bis ganzes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
Wie kann ich die Steuer auf meine Abfindung senken?
Die wirksamsten Hebel: die Auszahlung in ein Jahr mit niedrigem Einkommen verschieben (z. B. Jahreswechsel oder Sabbatical), Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge oder eine Rürup-Rente im Abfindungsjahr, sowie Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen. Wichtig: Die Abfindung sollte in einem Betrag fließen, sonst entfällt die Fünftelregelung.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Grundsätzlich nein – die Abfindung mindert das ALG I nicht. Vorsicht aber bei zwei Punkten: Wird die ordentliche Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag nicht eingehalten, ruht das Arbeitslosengeld bis zu deren Ablauf. Und bei Eigenkündigung oder einvernehmlichem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

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