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Werkstudenten-Rechner 2026

Brutto-Netto für Werkstudenten: dank Werkstudentenprivileg nur Rentenversicherung und ggf. Lohnsteuer.

Eingaben

Ihr Netto als Werkstudent:in

Netto pro Monat

1.256,74 €

bei 1.385,60 € brutto

Rentenversicherung (9,3 %)-128,86 €
Lohnsteuer-0,00 €
Netto1.256,74 €

Als Werkstudent zahlen Sie keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Gehalt. Die studentische Krankenversicherung (ca. 125–145 €/Monat) tragen Sie separat.

Werkstudent: Mehr Netto dank Privileg

Der Werkstudentenjob ist die lukrativste Beschäftigungsform für Studierende: Während reguläre Arbeitnehmer rund 20 % ihres Bruttos an die Sozialversicherung abführen, zahlen Werkstudenten nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 %. Bei 1.400 Euro brutto im Monat macht das über 150 Euro mehr netto – Monat für Monat. Unser Rechner ermittelt Ihr Werkstudenten-Netto aus Stundenlohn und Wochenstunden.

Die 20-Stunden-Regel entscheidet

Das Privileg gilt nur, solange das Studium im Vordergrund steht: maximal 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf mehr gearbeitet werden – Vollzeit inklusive –, solange die 26-Wochen-Grenze im Jahr eingehalten wird. Wer dauerhaft darüber liegt, wird voll versicherungspflichtig; das Netto lässt sich dann mit dem Brutto-Netto-Rechner berechnen. Für kleinere Nebenjobs bis 603 € ist oft der Minijob die einfachere Alternative.

Häufige Fragen zum Werkstudentenjob

Was ist das Werkstudentenprivileg?⌄
Ordentlich eingeschriebene Studierende, die neben dem Studium arbeiten, sind von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit – es fällt nur der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung von 9,3 % an. Voraussetzung: Das Studium steht im Vordergrund, also maximal 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit.
Wie viel darf ich als Werkstudent verdienen?⌄
Es gibt keine Verdienstobergrenze für den Werkstudentenstatus – entscheidend ist die 20-Stunden-Grenze, nicht das Gehalt. Relevant werden höhere Verdienste aber bei der familiären Krankenversicherung (Grenze 2026: rund 535 €/Monat, bei Minijob 603 €), beim BAföG und ggf. beim Kindergeld der Eltern.
Zahle ich als Werkstudent Lohnsteuer?⌄
Grundsätzlich ja, aber meist fällt wenig oder gar nichts an: In Steuerklasse 1 bleibt ein Jahresbrutto bis etwa 14.000 € steuerfrei (Grundfreibetrag 12.348 € plus Pauschbeträge und Vorsorgeaufwendungen). Zu viel gezahlte Lohnsteuer holen Sie sich per Steuererklärung zurück.
Was passiert, wenn ich mehr als 20 Stunden arbeite?⌄
Während der Vorlesungszeit entfällt dann das Werkstudentenprivileg – Sie werden voll sozialversicherungspflichtig wie reguläre Arbeitnehmer. Ausnahme: In den Semesterferien, an Wochenenden sowie in Abend- und Nachtstunden dürfen es mehr sein, solange die Mehrarbeit auf maximal 26 Wochen im Jahr begrenzt bleibt.
Wie bin ich als Werkstudent krankenversichert?⌄
Bis zum 25. Geburtstag oft kostenlos über die Familienversicherung (sofern das Einkommen unter der Grenze bleibt), danach in der studentischen Krankenversicherung für etwa 125–145 € monatlich inklusive Pflegeversicherung. Der Werkstudentenjob selbst löst keine eigene Krankenversicherungspflicht aus.

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