Bürgergeld Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld 2026. Der Rechner berücksichtigt Regelsätze, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe und Einkommensanrechnung.
Ihre Angaben
Haushaltssituation
Kinder
Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten (Kosten der Unterkunft)
Monatliches Bruttoeinkommen (0 € falls kein Einkommen)
Sonderfälle
Bürgergeld-Anspruch
1.163,00 €
pro Monat
Aufschlüsselung
Regelsätze 2026 (monatlich)
Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld
Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es sichert das Existenzminimum und wird vom Jobcenter gezahlt. Anspruch haben Personen zwischen 15 und dem Rentenalter, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Regelsätze 2026 betragen: Alleinstehende erhalten 563 € (Stufe 1), Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 506 € (Stufe 2), junge Erwachsene (18–24) im Haushalt der Eltern 451 € (Stufe 3), Jugendliche (14–17) 471 € (Stufe 4), Kinder (6–13) 390 € (Stufe 5) und Kleinkinder (0–5) 357 € (Stufe 6). Zusätzlich werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen.
Bei Erwerbseinkommen gibt es gestaffelte Freibeträge: Die ersten 100 € sind komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Vom Einkommen zwischen 100,01 € und 520 € bleiben 20 % anrechnungsfrei, zwischen 520,01 € und 1.000 € sind es 30 %. Zwischen 1.000,01 € und 1.200 € (ohne Kinder) bzw. 1.500 € (mit Kindern) bleiben 10 % anrechnungsfrei. Das übrige Einkommen wird voll auf das Bürgergeld angerechnet.
Beim Bürgergeld gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. In der Karenzzeit (erste 12 Monate des Leistungsbezugs) liegt der Freibetrag sogar bei 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person. Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe wird nicht als Vermögen berücksichtigt.
Die Karenzzeit beträgt 12 Monate ab Beginn des Leistungsbezugs. Während dieser Zeit werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen — eine Angemessenheitsprüfung der Wohnung findet nicht statt. Auch gelten höhere Vermögensfreibeträge (40.000 € statt 15.000 € für die erste Person). Nach Ablauf der Karenzzeit wird geprüft, ob die Wohnung und das Vermögen angemessen sind.
Hinweis: Dieser Rechner dient zur Orientierung. Die tatsächliche Leistungshöhe wird vom zuständigen Jobcenter unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände festgestellt. Alle Angaben ohne Gewähr.