Netto Rechner

Minijob & Midijob Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen bei einem Minijob (bis 603€) oder Midijob (603€ - 2000€). Der Rechner erkennt automatisch die Art der Tätigkeit.

Eingaben

Minijob (bis 603€) - Pauschalbesteuerung

Über Minijob und Midijob

Minijob (bis 603€):

  • • Pauschalsteuern: 2% (AG) + 2% (AN)
  • • Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung: 15% (AG)
  • • Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: 13% (AG)
  • • Keine Steuern und Lohnabzug beim Arbeitnehmer

Midijob (603€ - 2000€):

  • • Gleitzonearbeit mit Sozialabgaben
  • • Sozialbeitrag: bis 3,95% statt normaler Sätze
  • • Lohnsteuer nach Steuerklasse
  • • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beachtet

Hinweis: Dies ist ein Orientierungstool. Für genaue Berechnungen konsultieren Sie einen Steuerberater oder Arbeitgeberverbände.

Minijob und Midijob 2026: Grenzen, Abgaben, Rechte

Über sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Minijob. Seit der Kopplung an den Mindestlohn steigt die Verdienstgrenze jährlich – 2026 liegt sie bei 603 Euro pro Monat. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob) zwischen 603,01 und 2.000 Euro, in dem reduzierte Sozialversicherungsbeiträge gelten.

Diese Abgaben fallen beim Minijob an

Für den Arbeitnehmer ist der Minijob fast abgabenfrei: Es bleibt nur der Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, von dem man sich befreien lassen kann. Der Arbeitgeber zahlt dagegen kräftig drauf: 15 % Pauschale zur Rentenversicherung, 13 % zur Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen – in Summe rund 31 % zusätzlich zum Lohn. Was ein Minijobber den Arbeitgeber wirklich kostet, zeigt unser Arbeitgeber-Gehaltsrechner.

Der Midijob-Vorteil im Übergangsbereich

Im Übergangsbereich wächst der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben gleitend von 0 % auf den regulären Satz von rund 20 %. Das Besondere: Trotz reduzierter Beiträge wird die spätere Rente aus dem vollen Bruttoverdienst berechnet. Ein Midijobber mit 1.000 Euro brutto behält dadurch spürbar mehr netto als ein regulär abgerechneter Arbeitnehmer – unser Rechner zeigt die genaue Ersparnis. Wie sich Teilzeitarbeit generell auf das Nettogehalt auswirkt, berechnet der Teilzeitrechner.

Häufige Fragen zum Minijob

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum aktuellen Mindestlohn und steigt automatisch mit, wenn der Mindestlohn erhöht wird.
Ist ein Minijob wirklich steuerfrei?
Für den Arbeitnehmer bleibt der Minijob in der Regel brutto gleich netto. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2 % sowie Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Alternativ kann der Verdienst über die individuelle Steuerklasse abgerechnet werden – das lohnt sich aber nur in Ausnahmefällen.
Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 % (Differenz zwischen 18,6 % Beitragssatz und 15 % Arbeitgeberpauschale). Sie können sich davon auf Antrag befreien lassen. Wer eingezahlt, sammelt vollwertige Pflichtbeitragszeiten für die Rente – bei 603 Euro kostet das nur rund 22 Euro im Monat.
Was ist ein Midijob und wie funktioniert der Übergangsbereich?
Ein Midijob liegt 2026 zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich. In diesem Übergangsbereich (früher Gleitzone) zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst langsam auf den vollen Satz ansteigen. Der Rentenanspruch wird trotzdem aus dem vollen Bruttolohn berechnet – Midijobber haben dadurch einen echten Vorteil.
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob anrechnungsfrei erlaubt; jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und voll abgabenpflichtig. Ohne Hauptjob dürfen Sie mehrere Minijobs kombinieren, solange der Gesamtverdienst 603 Euro nicht übersteigt.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja. Minijobber sind arbeitsrechtlich regulären Teilzeitkräften gleichgestellt: Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub (anteilig nach Arbeitstagen), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung und den gesetzlichen Mindestlohn.

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