Netto Rechner

Firmenwagenrechner 2026

Berechnen Sie den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens nach der 1%-Regelung. Der Rechner zeigt die monatliche Steuermehrbelastung und den realen Nettovorteil.

Fahrzeug und Arbeitsverhältnis


Über den Firmenwagenrechner

Der Firmenwagenrechner berechnet den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens nach der 1%-Regelung (§6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG).

1%-Regelung (Pendlerpauschale Alternative):

  • Monatsleasing: 1% des Bruttolistenpreises
  • Fahrtweg: 0,03% pro Entfernungskilometer
  • Geldwerter Vorteil: Summe aus Leasing und Fahrtweg

Steuermehrbelastung:

Der geldwerte Vorteil wird als zusätzliches Einkommen behandelt. Die resultierende Steuermehrbelastung wird vom Vorteil abgezogen, um den realen Nettovorteil zu zeigen.

Hinweis: Dies ist ein Orientierungstool. Konsultieren Sie einen Steuerberater für genaue Berechnungen mit Ihren persönlichen Daten.

Firmenwagen versteuern: Die 1%-Regelung 2026

Ein Dienstwagen zur privaten Nutzung ist eines der beliebtesten Gehaltsextras in Deutschland – aber er ist nicht umsonst. Das Finanzamt behandelt die private Nutzungsmöglichkeit als geldwerten Vorteil, der wie Gehalt versteuert wird. Die mit Abstand häufigste Methode ist die pauschale 1%-Regelung: 1 % des Brutto-Listenpreises pro Monat, plus 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg.

Ein Rechenbeispiel

Firmenwagen mit 45.000 Euro Listenpreis, 15 km Arbeitsweg: Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt 450 Euro (1 %) plus 202,50 Euro (0,03 % × 15 km) = 652,50 Euro. Dieser Betrag wird dem Bruttogehalt zugerechnet und erhöht Steuern und Sozialabgaben. Wie viel Netto Ihnen dadurch tatsächlich entgeht, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab – genau das berechnet unser Rechner oben. Andere Sachleistungen wie Jobticket oder Essenszuschüsse prüfen Sie mit dem Geldwerter-Vorteil-Rechner.

Entscheidend ist der Listenpreis – nicht der Kaufpreis

Grundlage ist immer der inländische Brutto-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Sonderausstattung – auch bei Gebrauchtwagen, Leasingfahrzeugen oder hohen Händlerrabatten. Wer statt des Firmenwagens über eine Gehaltserhöhung nachdenkt, kann beide Szenarien mit dem Brutto-Netto-Rechner direkt vergleichen.

Häufige Fragen zum Firmenwagen

Wie funktioniert die 1%-Regelung beim Firmenwagen?
Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs (zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil zum Gehalt hinzugerechnet und versteuert. Für den Arbeitsweg kommen zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat hinzu.
Was bedeutet der Zuschlag von 0,03 % pro Entfernungskilometer?
Wenn Sie den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, erhöht sich der geldwerte Vorteil um 0,03 % des Listenpreises je Kilometer der einfachen Entfernung. Bei einem Listenpreis von 40.000 Euro und 20 km Arbeitsweg sind das zusätzlich 240 Euro pro Monat. Alternativ ist bei wenigen Fahrten eine Einzelbewertung mit 0,002 % pro Fahrt möglich.
Gelten für Elektroautos günstigere Regeln?
Ja. Für reine Elektrofahrzeuge wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt (0,25%-Regelung, bis zur gesetzlichen Listenpreisgrenze), für Plug-in-Hybride unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte (0,5 %). Ein E-Firmenwagen ist dadurch steuerlich oft deutlich attraktiver als ein vergleichbarer Verbrenner. Unser Rechner bildet aktuell die klassische 1%-Regelung ab.
Lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1%-Regelung?
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch lohnt sich vor allem, wenn Sie den Wagen überwiegend dienstlich nutzen, das Fahrzeug einen hohen Listenpreis hat oder bereits abgeschrieben ist. Dann werden nur die tatsächlichen Kosten der Privatnutzung versteuert. Der Aufwand ist allerdings hoch: Jede Fahrt muss zeitnah und lückenlos dokumentiert werden.
Muss ich den Firmenwagen auch bei reiner Dienstnutzung versteuern?
Nein. Ein geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn der Wagen auch privat genutzt werden darf. Ist die Privatnutzung arbeitsvertraglich wirksam ausgeschlossen und wird das Verbot überwacht, fällt keine Versteuerung an. Die bloße Behauptung, den Wagen nicht privat zu nutzen, reicht dem Finanzamt jedoch nicht.
Wirkt sich der Firmenwagen auf die Sozialabgaben aus?
Ja. Der geldwerte Vorteil erhöht das beitragspflichtige Bruttoentgelt und damit auch die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – zumindest bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Bei Gehältern oberhalb der Bemessungsgrenzen steigen durch den Firmenwagen nur noch die Steuern.

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