Netto Rechner

Kurzarbeitergeld Rechner 2026

Berechnen Sie die Höhe des Kurzarbeitergeldes und vergleichen Sie Ihr Nettoeinkommen mit und ohne KuG. Der Rechner berücksichtigt alle Steuern und Sozialabgaben.

Eingaben

z.B. bei 50% Kurzarbeit: die Hälfte des regulären Gehalts


Über Kurzarbeitergeld (KuG)

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA), um Arbeitnehmer bei Arbeitsausfällen zu unterstützen. Der Arbeitgeber meldet Kurzarbeit an, und die BA zahlt einen prozentualen Zuschuss zum Lohn.

Leistungssätze:

  • Ohne Kinder: 60% des Nettoentgeltausfalls
  • Mit Kindern: 67% des Nettoentgeltausfalls
  • • Maximale Bezugsdauer: grundsätzlich 6 Monate (in Krisenzeiten bis 24 Monate)

Wichtiges:

  • • Das KuG ist steuerfrei (kein Werbungskostenabzug möglich)
  • • Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung müssen weitergezahlt werden
  • • KuG ersetzt nicht die Einkommensteuer
  • • Bei Erhalt von KuG entfällt die Arbeitslosenversicherung

Hinweis: Dieses Tool ist orientierend. Für genaue Informationen kontaktieren Sie die Bundesagentur für Arbeit oder einen Steuerberater.

Kurzarbeitergeld 2026: So wird gerechnet

Kurzarbeit hilft Unternehmen, Auftragsflauten zu überbrücken, ohne Mitarbeiter zu entlassen. Der Lohnausfall wird dabei teilweise durch das Kurzarbeitergeld (KuG) der Agentur für Arbeit ersetzt: 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 %. Unser Rechner ermittelt aus Ihrem Vollzeit- und Ihrem reduzierten Bruttolohn das voraussichtliche Kurzarbeitergeld und Ihr gesamtes Monatseinkommen während der Kurzarbeit.

Nettoentgeltdifferenz: Der Kern der Berechnung

Grundlage ist nicht der Bruttolohnausfall, sondern die Differenz zwischen zwei pauschalierten Nettowerten: dem Soll-Entgelt (Netto ohne Kurzarbeit) und dem Ist-Entgelt (Netto aus dem tatsächlich gezahlten Lohn). Von dieser Differenz erhalten Sie 60 bzw. 67 %. Da die Berechnung pauschaliert erfolgt, können individuelle Freibeträge zu leichten Abweichungen führen. Ihre Steuerklasse hat dabei großen Einfluss auf das Ergebnis – ein Wechsel der Steuerklasse kann sich bei längerer Kurzarbeit lohnen.

Kurzarbeit 100 (Kurzarbeit Null)

Fällt die Arbeit komplett aus („Kurzarbeit Null"), erhalten Sie keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern ausschließlich Kurzarbeitergeld auf Basis Ihres vollen bisherigen Nettoentgelts. Droht im Anschluss eine Kündigung, lohnt ein Blick auf unseren Arbeitslosengeld-Rechner – das ALG I wird übrigens aus dem ursprünglichen Gehalt vor der Kurzarbeit berechnet, nicht aus dem reduzierten.

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz – also der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettolohn vor und während der Kurzarbeit. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind (Kinderfreibetrag von mindestens 0,5) erhalten 67 %.
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld aus?
Der Arbeitgeber berechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es zusammen mit dem restlichen Lohn aus. Anschließend erstattet ihm die Agentur für Arbeit den Betrag. Für Arbeitnehmer ändert sich am Auszahlungsweg also nichts – das Geld kommt weiterhin vom Arbeitgeber.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Die gesetzliche Regelbezugsdauer beträgt 12 Monate. Die Bundesregierung kann die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern, wie es in Krisenzeiten bereits mehrfach geschehen ist.
Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer im Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – dabei kann es zu Nachzahlungen kommen.
Was passiert mit meiner Renten- und Krankenversicherung bei Kurzarbeit?
Sie bleiben während der Kurzarbeit voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Für die ausgefallenen Arbeitsstunden zahlt der Arbeitgeber Rentenbeiträge auf Basis von 80 % des ausgefallenen Bruttolohns, sodass die Rentenansprüche nur geringfügig sinken.
Darf ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Ja, allerdings wird der Nebenverdienst grundsätzlich auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, wenn der Nebenjob erst während der Kurzarbeit aufgenommen wird. Ein bereits vorher bestehender Nebenjob bleibt anrechnungsfrei. Ein Minijob kann je nach Konstellation attraktiv sein – Details zeigt unser Minijob-Rechner.

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