Arbeitslosengeld Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld 1 (ALG I) anhand Ihres letzten Bruttogehalts. Der Rechner ermittelt automatisch Bemessungsentgelt, Leistungsentgelt und den monatlichen ALG-I-Betrag nach aktuellem Recht 2026.
Ihre Angaben
Ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate
Haeufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld
Alles, was Sie ueber ALG I wissen muessen
Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, muessen Sie folgende Voraussetzungen erfuellen:
- - Sie muessen arbeitslos sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- - Sie muessen sich persoenlich bei der Agentur fuer Arbeit arbeitslos gemeldet haben
- - Sie muessen die Anwartschaftszeit erfuellt haben: In den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschaeftigungsverhaeltnis
- - Sie muessen dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen und Eigenbemuehungen nachweisen
Die Anspruchsdauer haengt von der Dauer Ihrer vorherigen Beschaeftigung und Ihrem Alter ab:
- - 12 Monate Beschaeftigung: 6 Monate ALG I
- - 16 Monate Beschaeftigung: 8 Monate ALG I
- - 20 Monate Beschaeftigung: 10 Monate ALG I
- - 24 Monate Beschaeftigung: 12 Monate ALG I
- - Ab 50 Jahren und 30 Monaten Beschaeftigung: 15 Monate ALG I
- - Ab 55 Jahren und 36 Monaten Beschaeftigung: 18 Monate ALG I
- - Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beschaeftigung: 24 Monate ALG I
Eine Sperrzeit ist ein Zeitraum, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die haeufigsten Gruende:
- - Eigenkuendigung: In der Regel 12 Wochen Sperrzeit, wenn Sie das Beschaeftigungsverhaeltnis selbst geloest haben
- - Aufhebungsvertrag: Ebenfalls bis zu 12 Wochen, es sei denn, es gab einen wichtigen Grund (z.B. drohende betriebsbedingte Kuendigung)
- - Ablehnung eines Jobangebots: Bis zu 3 Wochen bei erstmaligem Verstoss
- - Versaeumte Meldung: 1 Woche Sperrzeit bei verspaeteter Arbeitsuchendmeldung
Die Sperrzeit verkuerzt gleichzeitig die Gesamtanspruchsdauer um mindestens ein Viertel.
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- 1. Bemessungsentgelt: Ihr durchschnittliches taegliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung).
- 2. Leistungsentgelt: Das Bemessungsentgelt abzueglich pauschalierter Abzuege (Lohnsteuer, Solidaritaetszuschlag, Sozialversicherungspauschale von 21%, ggf. Kirchensteuer).
- 3. ALG I: 60% des Leistungsentgelts (allgemeiner Leistungssatz) oder 67% (erhoehter Leistungssatz fuer Personen mit Kindern).
Ja, ein Nebenverdienst ist grundsaetzlich moeglich. Sie duerfen bis zu 165 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles darueber wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wichtige Regeln:
- - Die Nebenbeschaeftigung darf weniger als 15 Stunden pro Woche betragen
- - Ab 15 Stunden pro Woche gelten Sie nicht mehr als arbeitslos
- - Der Freibetrag von 165 Euro gilt monatlich
- - Die Nebentaetigkeit muss der Agentur fuer Arbeit gemeldet werden
Ueber Arbeitslosengeld I (ALG I)
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur fuer Arbeit. Es sichert Arbeitnehmer finanziell ab, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und waehrend ihrer Beschaeftigung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Leistungssaetze:
- - Ohne Kinder: 60% des Leistungsentgelts (allgemeiner Leistungssatz)
- - Mit Kindern: 67% des Leistungsentgelts (erhoehter Leistungssatz)
Wichtige Hinweise:
- - ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- - Die Arbeitslosmeldung sollte spaetestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhaeltnisses erfolgen
- - Bei Eigenkuendigung oder Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen eintreten
- - Nach Ablauf des ALG I kann ALG II (Buergergeld) beantragt werden
Hinweis: Dieser Rechner dient zur Orientierung. Fuer eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Agentur fuer Arbeit oder einen Steuerberater.
Wie viel Arbeitslosengeld I bekomme ich 2026? Beispiele
Bei 3.000 € brutto (Steuerklasse I, ohne Kind) beträgt das Arbeitslosengeld I 2026 rund 1.247 € im Monat – 60 % des pauschalierten Nettoentgelts von 2.078 €. Mit Kind gelten 67 %. Das Bemessungsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € monatlich gedeckelt.
| Letztes Brutto/Monat | Letztes Netto (SK I) | ALG I ohne Kind (SK I, 60 %) | ALG I mit Kind (SK III, 67 %) |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.477 € | 895 € | 1.057 € |
| 2.500 € | 1.769 € | 1.073 € | 1.322 € |
| 3.000 € | 2.054 € | 1.247 € | 1.561 € |
| 3.500 € | 2.333 € | 1.417 € | 1.775 € |
| 4.000 € | 2.606 € | 1.583 € | 1.977 € |
| 5.000 € | 3.130 € | 1.904 € | 2.373 € |
| 6.000 € | 3.642 € | 2.205 € | 2.756 € |
| 7.000 € | 4.180 € | 2.468 € | 3.113 € |
Berechnung nach § 149–153 SGB III: Bemessungsentgelt je Kalendertag (Jahresbrutto / 365), pauschale Abzüge (Lohnsteuer der Steuerklasse, Soli, 20 % Sozialversicherungspauschale), Monat = 30 Tage. Ohne Kirchensteuer. Orientierungswerte – maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.