Netto Rechner

Gehaltsrechner Arbeitgeber 2026

Berechnen Sie die tatsächlichen Personalkosten inklusive aller Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen für 2026.

Eingaben

Hinweis: Die Anzahl der Kinder wirkt sich nur auf den Arbeitnehmer-Anteil der Pflegeversicherung aus. Der Arbeitgeber-Anteil bleibt unverändert.

Die Berechnung erfolgt automatisch bei jeder Eingabe. Alle Werte basieren auf den aktuellen Sozialversicherungswerten 2026.

Gesamtkosten Arbeitgeber

0,00 €

pro Monat

0,00 € pro Jahr

Häufig gestellte Fragen

Alles rund um Arbeitgeberkosten und Lohnnebenkosten in Deutschland

Die Lohnnebenkosten betragen ca. 20-22% des Bruttogehalts. Sie setzen sich zusammen aus dem Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (9,3%), Krankenversicherung (7,3% + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8%), Arbeitslosenversicherung (1,3%) sowie den Umlagen U1, U2 und der Insolvenzgeldumlage (zusammen ca. 2,4%). Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro kommen so monatlich rund 750 Euro an Lohnnebenkosten hinzu.

  • Umlage U1 (Lohnfortzahlung): Finanziert die Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Der Satz variiert je nach Krankenkasse (ca. 0,9-4,1%).
  • Umlage U2 (Mutterschutz): Finanziert den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Lohnfortzahlung im Mutterschutz (ca. 0,24-0,79%).
  • Insolvenzgeldumlage: Sichert die Lohnansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers (0,06% in 2026).

In diesem Rechner wird ein pauschaler Umlagesatz von ca. 2,4% verwendet.

Die Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen das beitragspflichtige Einkommen:
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr)
  • Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 Euro/Monat (69.750 Euro/Jahr)

Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei. Das bedeutet, dass bei sehr hohen Gehältern der prozentuale Aufschlag für Lohnnebenkosten sinkt.

Die Gesamtkosten (Personalkosten) eines Mitarbeiters berechnen sich wie folgt:
  • Bruttogehalt des Arbeitnehmers
  • + AG-Anteil Rentenversicherung (9,3%)
  • + AG-Anteil Krankenversicherung (7,3% + hälftiger Zusatzbeitrag)
  • + AG-Anteil Pflegeversicherung (1,8%)
  • + AG-Anteil Arbeitslosenversicherung (1,3%)
  • + Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage

Hinzu kommen ggf. weitere Kosten wie betriebliche Altersvorsorge, Berufsgenossenschaft oder freiwillige Sozialleistungen, die in diesem Rechner nicht enthalten sind.

Nein, der Kinderlosenzuschlag von 0,6% zur Pflegeversicherung wird ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeber zahlt unabhängig davon immer den Basissatz von 1,8%. Daher haben die Angaben zur Kinderanzahl keinen Einfluss auf die Arbeitgeberkosten in dieser Berechnung, sondern nur auf den Arbeitnehmeranteil.

Dieser Rechner dient zu Informationszwecken. Die berechneten Werte sind Näherungswerte und können aufgrund von individuellen Faktoren (z.B. Berufsgenossenschaft, betriebliche Altersvorsorge) von den tatsächlichen Kosten abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.