Rentenrechner 2026
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente. Der Rechner ermittelt Ihre Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor und zeigt die Rentenlücke zum aktuellen Einkommen.
Eingaben
Ihr aktuelles Bruttogehalt
Anzahl der Jahre, in denen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
So funktioniert die gesetzliche Rentenberechnung
Die gesetzliche Rente wird nach einer festen Formel berechnet:
- • Entgeltpunkte (EP): Verhältnis Ihres Jahresgehalts zum Durchschnittsentgelt. Bei genau durchschnittlichem Verdienst erhalten Sie 1,0 EP pro Jahr.
- • Zugangsfaktor (ZF): 1,0 bei Rentenbeginn mit 67. Pro Monat Frühverrentung: −0,3%. Pro Monat späterer Eintritt: +0,5%.
- • Aktueller Rentenwert (aRW): Der Wert eines Entgeltpunkts in Euro. seit 01.07.2026: 42,52 €.
- • Rentenartfaktor: 1,0 für die reguläre Altersrente.
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Rente kann abweichen, da Gehaltsänderungen, Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe nicht berücksichtigt werden. Konsultieren Sie Ihren Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Rente
Die gesetzliche Rente berechnet sich nach der Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Für die reguläre Altersrente ist der Rentenartfaktor 1,0. Je mehr Entgeltpunkte Sie sammeln und je höher der aktuelle Rentenwert ist, desto höher fällt Ihre Rente aus.
Entgeltpunkte spiegeln Ihr Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst wider. Verdienen Sie genau so viel wie der Durchschnitt (2026: ca. 45.358 € jährlich), erhalten Sie 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr. Bei höherem Gehalt gibt es entsprechend mehr Punkte, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat).
Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Pro Monat, den Sie früher in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3% gekürzt. Bei einem Rentenalter von 63 Jahren sind das 4 × 12 × 0,3% = 14,4% Abschlag. Dieser Abschlag gilt dauerhaft für die gesamte Rentenbezugszeit. Umgekehrt erhalten Sie bei einem späteren Eintritt einen Zuschlag von 0,5% pro Monat.
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem benötigten Einkommen im Alter und der gesetzlichen Rente. Fachleute empfehlen, etwa 65–80% des letzten Nettoeinkommens als Richtwert zu nehmen. Die Lücke lässt sich durch betriebliche Altersvorsorge (bAV), Riester-Rente, Rürup-Rente oder private Geldanlagen schließen.
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Versicherte mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege). Sie richtet sich an Geringverdiener, die lange eingezahlt, aber wenig verdient haben. Der volle Zuschlag gilt ab 35 Beitragsjahren. Eine Einkommensprüfung erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung.