Steuerklassen in Deutschland 2026 — Übersicht
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen, die bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Die Steuerklasse hängt vom Familienstand, der Anzahl der Jobs und davon ab, ob Kinder im Haushalt leben. Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Steuerklassen mit den aktuellen Werten für 2026.
Die 6 Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse 1
Ledige, Geschiedene, Verwitwete
Die Steuerklasse 1 gilt für alle Arbeitnehmer, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und keinen Anspruch auf eine andere Steuerklasse haben. Sie ist die Standard-Steuerklasse und wird automatisch zugewiesen.
Grundfreibetrag: 12.348 €
- Gilt für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder
- Auch für dauerhaft getrennt Lebende
- Verwitwete ab dem übernächsten Jahr nach dem Todesfall
- Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Steuerklasse 2
Alleinerziehende
Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben. Sie bietet gegenüber Steuerklasse 1 einen zusätzlichen Entlastungsbetrag.
Entlastungsbetrag: 4.260 € + 240 € je weiteres Kind
- Voraussetzung: mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt
- Keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person
- Muss beim Finanzamt beantragt werden
- Höherer Freibetrag als Steuerklasse 1
Steuerklasse 3
Verheiratete (höherverdienend)
Steuerklasse 3 wird in der Regel dem Ehepartner mit dem höheren Einkommen zugewiesen. Der andere Partner erhält dann Steuerklasse 5. Diese Kombination kann sich lohnen, wenn die Einkommen der Partner deutlich unterschiedlich sind.
Doppelter Grundfreibetrag: 24.696 €
- Nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich
- Günstigster monatlicher Lohnsteuerabzug für den höher verdienenden Partner
- Vorteilhaft bei großem Einkommensunterschied
- Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung
Steuerklasse 4
Verheiratete (ähnliches Einkommen)
Steuerklasse 4 wird automatisch beiden Ehepartnern nach der Heirat zugewiesen. Sie ist besonders geeignet, wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen haben. Optional ist das Faktorverfahren (4 mit Faktor) möglich.
Grundfreibetrag: 12.348 €
- Standard-Steuerklasse nach der Heirat
- Gleicher Abzug wie Steuerklasse 1
- Optimal bei annähernd gleichem Einkommen
- Faktorverfahren möglich für genaueren Lohnsteuerabzug
Steuerklasse 5
Verheiratete (geringerverdienend)
Steuerklasse 5 wird dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen zugewiesen, wenn der andere Partner Steuerklasse 3 hat. Der Lohnsteuerabzug ist hier höher, da kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird.
Kein Grundfreibetrag
- Nur in Kombination mit Steuerklasse 3 möglich
- Höchster monatlicher Lohnsteuerabzug
- Kein eigener Grundfreibetrag — wird bei SK 3 berücksichtigt
- Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung
Steuerklasse 6
Zweitjob / Nebenbeschäftigung
Steuerklasse 6 gilt für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis. Es werden keine Freibeträge berücksichtigt, weshalb die Abzüge am höchsten sind. Die Steuerklasse wird automatisch zugewiesen.
Keine Freibeträge
- Gilt ab dem zweiten Arbeitsverhältnis
- Keine Grundfreibeträge oder Pauschalen
- Höchste Steuerabzüge aller Steuerklassen
- Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuererklärung
Welche Steuerklasse habe ich?
Die Zuordnung zur Steuerklasse erfolgt anhand Ihres Familienstands und Ihrer persönlichen Situation. Folgende Entscheidungshilfe zeigt Ihnen, welche Steuerklasse für Sie gilt:
Sie sind ledig, geschieden oder verwitwet?
→ Steuerklasse 1 ist Ihre Standard-Steuerklasse. Falls Sie alleinerziehend sind und ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, können Sie Steuerklasse 2 beantragen und den Entlastungsbetrag von 4.260 € nutzen.
Sie sind verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
→ Nach der Heirat erhalten beide Partner automatisch Steuerklasse 4. Bei unterschiedlichen Einkommen kann die Kombination 3/5 vorteilhafter sein. Sie können auch das Faktorverfahren (4/4 mit Faktor) wählen.
Sie haben einen Zweitjob oder Nebenbeschäftigung?
→ Für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis gilt automatisch Steuerklasse 6. Hier werden keine Freibeträge berücksichtigt. Minijobs bis 556 € sind davon nicht betroffen, da sie pauschal besteuert werden.
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Steuerklassenwechsel
Ein Steuerklassenwechsel kann sich finanziell lohnen — insbesondere für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen. Seit 2020 ist der Wechsel mehrfach pro Jahr möglich.
Wann lohnt sich ein Wechsel?
- Bei Heirat: Prüfen, ob 3/5 statt 4/4 günstiger ist
- Bei Gehaltsänderungen: Wenn sich das Einkommensverhältnis verschiebt
- Vor Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld: Höhere Lohnersatzleistungen durch günstigere Steuerklasse
- Bei Trennung oder Scheidung: Wechsel zurück in Steuerklasse 1 oder 2
So funktioniert der Wechsel
- Antrag auf Steuerklassenwechsel beim zuständigen Finanzamt stellen (Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern")
- Beide Ehepartner müssen den Antrag unterschreiben
- Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung
- Der Antrag kann auch über ELSTER online gestellt werden
Steuerklassenkombinationen für Ehepaare
Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner können zwischen drei Steuerklassenkombinationen wählen. Die Wahl beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht aber die endgültige Jahressteuer.
Kombination 3/5
Ideal, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (z.B. 60/40 oder mehr). Der Besserverdienende erhält Klasse 3 mit doppeltem Grundfreibetrag.
+ Höheres monatliches Netto beim Hauptverdiener
− Steuererklärung ist Pflicht, oft Nachzahlung
Kombination 4/4
Die Standard-Kombination nach der Heirat. Optimal, wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen haben. Jeder Partner wird individuell besteuert.
+ Keine Pflicht zur Steuererklärung
− Bei unterschiedlichem Einkommen nicht optimal
4/4 mit Faktor
Das Faktorverfahren berücksichtigt den Splittingvorteil bereits beim Lohnsteuerabzug. Es verteilt die Steuerlast gerechter als die Kombination 3/5.
+ Genauester monatlicher Abzug, kaum Nach-/Rückzahlung
− Muss jährlich neu beantragt werden
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Steuerklassen auf einen Blick
| Klasse | Personenkreis | Grundfreibetrag | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene | 12.348 € | Standard-Steuerklasse |
| II | Alleinerziehende | 12.348 € | + 4.260 € Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete (Hauptverdiener) | 24.696 € | Nur mit SK 5 kombinierbar |
| IV | Verheiratete (beide) | 12.348 € | Standard nach Heirat |
| V | Verheiratete (Geringverdiener) | — | Nur mit SK 3 kombinierbar |
| VI | Zweit-/Nebenjob | — | Keine Freibeträge |
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Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen zu Steuerklassen in Deutschland